VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
BuR Lighting - Lichtbereich der I.N.D.I.A. GmbH
Präambel
Im Folgenden wird der Lichtbereich der I.N.D.I.A. GmbH „BuR Lighting“ genannt. Die folgenden Bedingungen Ziffern 1-17 gelten für Handelsgeschäfte mit allen Käufern, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind und ihren Sitz im Inland haben. Für Käufer mit Sitz im Ausland gelten die Bedingungen unter Ziffer 18.
1 Allgemeine Bedingungen
1.1 Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote durch BuR Lighting erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Andere Bestimmungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, gelten nicht, unabhängig davon, ob sie von BuR Lighting ausdrücklich zurückgewiesen wurden oder nicht. Dies gilt auch dann, wenn BuR Lighting in Kenntnis von anderen Geschäftsbedingungen eine Leistung vorbehaltlos ausführt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn BuR Lighting sie schriftlich bestätigt.
1.3 Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen zwischen BuR Lighting und dem Käufer haben Vorrang. Sie bedürfen ebenso wie Änderungen oder Ergänzungen zwischen BuR Lighting und dem Käufer zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2 Angebote, Bestellungen, Vertragsabschluss
2.1 Angebote von BuR Lighting sind freibleibend und unverbindlich. Sollte ein Angebot von BuR Lighting ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet sein, ist dieses für zehn Werktage ab Angebotsdatum bindend. Technische Änderungen im Rahmen des Zumutbaren bleiben vorbehalten, ebenso die Anpassung unserer Produkte.
2.2 Lichtplanungen, die auf Verlangen des Interessenten besonders erstellt werden müssen, können auch dann berechnet werden, wenn kein entsprechender Lieferauftrag erteilt wurde. Der Rechnungsbetrag bemisst sich anhand des Zeitaufwandes nach marktüblichen Stundensätzen.
2.3 BuR Lighting Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. technische Daten, Abbildungen etc.) sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale. Sie dienen der Beschreibung der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen insbesondere diejenigen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften, Normen oder technischer Veränderungen erfolgen wie auch der Austausch von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie den vertraglich vorgesehenen Zweck der Lieferung oder Leistung nicht beeinträchtigen.
2.4 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen (Vertragsangebot). BuR Lighting ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen seit dem Tag seines Eingangs bei BuR Lighting anzunehmen. Die Annahme der Bestellung kann entweder ausdrücklich in Schrift- oder Textform erfolgen oder durch Übersendung der bestellten Ware und der Rechnung erfolgen.
2.5 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung an BuR Lighting durch die Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, in dem die Nichtbelieferung nicht von BuR Lighting zu vertreten ist. Insbesondere bei Abschluss eines ordnungsgemäßen, kongruenten Deckungsgeschäfts ist eine Nichtbelieferung von BuR Lighting nicht zu vertreten.
2.6 Auf Abruf bestellte Ware durch den Käufer muss innerhalb der festgelegten Abruffrist abgenommen werden. Wird diese Frist um einen Monat überschritten, behält sich BuR Lighting das Recht zur Fakturierung sowie zur Berechnung von Kapitalzinsen und Lagermiete vor.
2.7 An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, in schriftlicher, mündlicher, elektronischer oder sonstiger Form („Unterlagen“) behält sich BuR Lighting die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor. Die Unterlagen und deren Inhalt dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von BuR Lighting Dritten zugänglich oder anderweitig bekannt gemacht werden und sind, wenn der Vertrag zwischen BuR Lighting und dem Käufer nicht zustande kommt, auf Verlangen von BuR Lighting unverzüglich zurückzugeben. Eventuell angefertigte Kopien sind zu vernichten.
3 Vertragsschluss, Rückgaberecht im Online-Shop
3.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen im Rahmen des Zumutbaren bleiben vorbehalten, ebenso die Anpassung unserer Produkte an eine spätere Normung.
3.2 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen (Vertragsangebot). Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen seit dem Tag seines Eingangs bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich in Schrift- oder Textform oder durch Übersendung der bestellten Ware erfolgen.
3.3 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, in dem die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist. Insbesondere bei Abschluss eines ordnungsgemäßen, kongruenten Deckungsgeschäfts ist eine Nichtbelieferung von uns nicht zu vertreten.
3.4 Im elektronischen Rechtsverkehr erhält der Besteller nach Abschluss des Bestellvorgangs per E-Mail die Zugangsbestätigung der Bestellung. Diese stellt noch nicht die verbindliche Annahmeerklärung des Vertragsangebotes des Bestellers dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch BuR Lighting zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird oder durch Zusendung der Ware erklärt wird.
3.5 Sämtliche Produkte, die der Besteller im BuR Lighting Online-Shop erworben hat, können der Besteller innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware an BuR Lighting zurücksenden, sofern die Ware vollständig ist und sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand in der ungeöffneten Originalverpackung befindet. Unfrei gesendete Ware wird nicht angenommen. Die Ware ist auf eigene Kosten zurückzusenden an: BuR Lighting - Bünte und Remmler GmbH & Co. KG, Heedfelder Straße 62-63, D-58509 Lüdenscheid, Germany.
4 Preise, Preisanpassung
4.1 Soweit nicht anders vereinbart, gilt das jeweils gültige Angebot. Die Preise verstehen sich EXW (ab Werk BuR Lighting, Heedfelder Straße 61-63, 58509 Lüdenscheid, Deutschland) in Euro, ausschließlich Versand, Versicherung und Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind stets die in der BuR Lighting Proformarechnung / Auftragsbestätigung genannten Preise. Etwaig anfallende Umsatzsteuer wird zum jeweils gültigen gesetzlichen Satz separat berechnet und ist vom Käufer zu zahlen.
4.2 Bestätigte Preise eines Auftrages sind für Nachbestellungen gleichartiger Waren auf keinen Fall verbindlich.
4.3 BuR Lighting behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen, wenn nach Abschluss des Vertrages bis zur Lieferung Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Änderungen der Rohstoffpreise, sonstiger Preisänderungen der Zulieferer oder Wechselkursschwankungen, eintreten, die nicht von BuR Lighting zu vertreten sind und nicht mit hinreichender Bestimmtheit vorhersehbar waren.
5 Zahlungen, Zahlungsverzug
5.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind BuR Lighting Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Der Käufer hat die Vertragspflicht, nach Erhalt der Ware und Rechnung innerhalb von 10 Tagen den Rechnungsbetrag durch Überweisung auf ein dem Käufer von BuR Lighting angegebenes Konto zu bezahlen. Zahlungen haben in Euro zu erfolgen. Alle anfallenden Überweisungs- und Bankgebühren sind vom Käufer zu bezahlen.
5.2 Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. BuR Lighting ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist BuR Lighting berechtigt, die Zahlung zuerst auf die Kosten und dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
5.3 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem angegebenen Konto. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn BuR Lighting über den Betrag verfügen kann.
5.4 Der Käufer hat eine Geldschuld während des Verzuges mit 8%-Punkten über dem Basiszinssatz nach §247 zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden, konkret nachzuweisenden Verzugsschadens bleibt BuR Lighting ausdrücklich vorbehalten.
5.5 Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn BuR Lighting andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in einem für die Geschäftsbeziehung bedeutsamen Maße in Frage stellen, so ist BuR Lighting berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, und zwar auch dann, wenn BuR Lighting Schecks oder Wechsel hereingenommen hat. BuR Lighting ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
5.6 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängel oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden, anerkannt sind oder unstreitig sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.
6 Lieferungen, Lieferfristen, Lieferverzögerungen
6.1 Lieferungen erfolgen EXW (ab Werk BuR Lighting, Heedfelder Straße 61-63, 58509 Lüdenscheid, Deutschland). Auch wenn im Einzelfall vereinbart sein sollte, dass BuR Lighting die Versendung der Ware übernimmt, ist der Erfüllungsort der Ort der Übergabe der Ware durch BuR Lighting an die Transportperson.
6.2 Lieferfristen beginnen nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
6.3 Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus. BuR Lighting kommt nicht in Lieferverzug, soweit die Verzögerung darauf beruht, dass der Käufer für die Lieferung erforderliche, von ihm zu beschaffende Unterlagen, Lizenzen, Genehmigungen, Freigaben oder sonstige Formalitäten oder Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig beigebracht bzw. nicht rechtzeitig erfüllt hat.
6.4 BuR Lighting kommt nicht in Lieferverzug, wenn ein Zulieferer BuR Lighting aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich von BuR Lighting liegen, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert.
6.5 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die BuR Lighting die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören zum Beispiel Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw.) hat BuR Lighting auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen BuR Lighting, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
6.6 Wenn die Behinderung länger als zwei Kalendermonate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird BuR Lighting von der Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
6.7 BuR Lighting ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern deren Annahme für den Käufer nicht unzumutbar ist, insbesondere, wenn die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Käufer hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch erhebliche zusätzliche Kosten entstehen. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
6.8 Der Käufer gerät in Annahmeverzug, wenn er die Ware nicht an dem verbindlich vereinbarten Liefertermin abholt. Im Falle unverbindlicher Lieferfristen oder Liefertermine kann BuR Lighting dem Käufer mit einer Frist von zwei Wochen mitteilen, dass die Ware zur Abholung bereit steht; holt der Käufer die Ware mit Ablauf der Frist nicht ab, gerät er in Annahmeverzug. Der Käufer darf die Annahme nicht wegen unerheblicher Mängel verweigern. BuR Lighting ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf der Frist unbeschadet ihrer weitergehenden gesetzlichen Rechte Abnahme und Zahlung der bestellten Waren zu verlangen.
6.9 Wird die Lieferung auf Wunsch des Käufers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Käufer für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Nettopreises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5%, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
7 Versand und Gefahrenübergang, Abnahme
7.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder das BuR Lighting Lager zwecks Versendung verlassen hat. Das gilt auch, wenn Lieferung frei Haus vereinbart wurde. Falls der Versand ohne BuR Lighting Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die Wahl der Versandart bleibt BuR Lighting überlassen, es sei denn, der Käufer hat diesbezüglich ausdrückliche Weisungen erteilt. Transportschäden sind unverzüglich nach Erhalt der Sendung gegenüber dem Spediteur oder dem Frachtführer zu rügen und hierüber eine Bescheinigung auszustellen.
7.2 Eine Transportversicherung nimmt BuR Lighting nur gegen gesondertes Entgelt und auf ausdrückliche Weisung des Käufers vor.
8 Mustersendungen
Leuchten werden als Muster - soweit nicht anders vereinbart - für höchstens einen Monat zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf dieser Zeit wird nicht retourniertes Material in Rechnung gestellt. In jedem Fall werden die Leuchten berechnet, die vom Kunden nicht original verpackt oder abgeändert oder beschädigt wurden.
9 Beschaffenheit der Ware, Angaben und Anwendung, Garantien
9.1 Als Beschaffenheit der Ware gilt ausschließlich die vereinbarte Spezifikation. Es liegt in der Verantwortung des Käufers zu prüfen, ob die Ware für die von ihm gewünschten Zwecke geeignet ist.
9.2 Eigenschaften der Waren, welche in Veröffentlichungen von BuR Lighting, insbesondere in der Werbung, in Zeichnungen, Prospekten oder anderen Dokumenten oder auf der Verpackung und Kennzeichnung der Waren angegeben sind, sind nur dann als von der vertraglichen Beschaffenheit der Waren umfasst anzusehen, wenn sie ausdrücklich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung enthalten sind.
9.3 Angaben von BuR Lighting in Wort, Schrift und sonstiger Form zur Eignung, einschließlich Anwendung, Verarbeitung und sonstiger Verwendung sowie eine technische Beratung von BuR Lighting erfolgen nach bestem Wissen, gelten jedoch nur als unverbindlicher Hinweis und befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der von BuR Lighting gelieferten Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke. Anwendung, Verarbeitung und sonstige Verwendung der Ware erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten von BuR Lighting und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers.
9.4 Garantien, insbesondere Beschaffenheitsgarantien, sind für BuR Lighting nur in demjenigen Umfang verbindlich, in welchem sie (i) in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung enthalten sind, (ii) ausdrücklich als „Garantie“ oder „Beschaffenheitsgarantie“ bezeichnet werden, und (iii) die aus einer solchen Garantie für BuR Lighting resultierenden Verpflichtungen ausdrücklich festlegen. BuR Lighting Produktbeschreibungen beinhalten keine Beschaffenheitsgarantie.
10 Mängelrechte
10.1 BuR Lighting übernimmt für die von BuR Lighting gelieferte Ware die Gewährleistung nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen, die abschließend die Gewährleistungsregeln enthalten und welche keine Garantie im Rechtssinne darstellen. Bei Handelsware bleiben eventuelle Herstellergarantien von diesen Bestimmungen unberührt. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (s. 9.2.) ordnungsgemäß nachgekommen ist.
10.2 Der Käufer ist verpflichtet, seinen Pflichten aus § 377 HGB (kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht) unverzüglich nach Übergabe des Liefergegenstandes nachzukommen. Mängel, die auch bei pflichtgemäßer Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind BuR Lighting unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen und dabei genau zu bezeichnen. Geschieht dies nicht, gilt der Liefergegenstand gemäß § 377 HGB als genehmigt. Den Käufer trifft die volle Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt seiner Feststellung und die Rechtzeitigkeit seiner Rüge. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Annahme der Ware nicht verweigert werden. Sichtbare Transportschäden müssen dem Frachtführer unverzüglich angezeigt werden. Ansprüche wegen verspätet mitgeteilter Mängel sind ausgeschlossen.
10.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Lieferdatum.
10.4 Vor dem Einbau oder der Installation von BuR Lighting Produkten sind diese am Ort der bestimmungsgemäßen Verwendung auf Funktionsfähigkeit sowie auf äußere Mängel zu prüfen. Eventuell bestehende Mängel sind vor dem Einbau bzw. der Installation anzuzeigen. Die Prüfung und deren Ergebnis muss dokumentiert werden. Im Falle der Weiterveräußerung hat der Käufer seine Kunden zu dieser Prüfung und deren Dokumentation vertraglich zu verpflichten. Werden unsere technischen Datenblätter oder Bedienungshinweise nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, so entfallen Gewährleistung und Mängelhaftung. Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn der Käufer nachweist, dass der gerügte Mangel nicht auf diesen Umständen beruht.
10.5 Mangelhafte Ware ist BuR Lighting auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde.
10.6 BuR Lighting wird für ordnungsgemäß gerügte mangelhafte Ware nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) leisten. Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Im Falle der Nachbesserung beginnt der verbleibende Teil der ursprünglichen Verjährungsfrist mit der Rückgabe der nachgebesserten Ware zu laufen. Dasselbe gilt im Falle der Nachlieferung.
10.7 Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen durch nachträgliche Verbringung der Waren an einen anderen als den vereinbarten Lieferort erhöhen. BuR Lighting ist berechtigt, derartige Mehrkosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. Der Ausbau der mangelhaften sowie der Einbau der nachgelieferten Ware bzw. die Kosten dafür sind ebenfalls nicht von der Nacherfüllung erfasst; sie können als Schadensersatz im Rahmen der Ziffer 10 zu erstatten sein.
10.8 Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach fehlgeschlagener Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Der Schadensersatz ist der Höhe nach beschränkt auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache.
10.9 Es bestehen keine Mängelansprüche für unwesentliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, die den Gebrauch nicht erheblich beeinträchtigen, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder unsachgemäße Montage oder Inbetriebsetzung durch den Käufer oder von ihm beauftragte Dritte, übermäßige Beanspruchung, Überspannung oder chemische Einflüsse, Nutzung ungeeigneter Betriebsmittel oder Austauschstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund oder sonstige besondere äußere Einflüsse, sofern die Schäden nicht auf ein Verschulden von BuR Lighting zurückzuführen sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Mängelansprüche, die auf unsachgemäße Änderungen oder eigenmächtige Reparaturen oder Eingriffe in den Liefergegenstand durch den Käufer oder von ihm beauftragte Dritte zurückzuführen sind. In diesen Fällen trifft den Käufer - ohne Beweiserleichterungen - die volle Beweislast dafür, dass die Mängelursache bereits bei Gefahrenübergang vorhanden war.
10.10 Weitere Mängelansprüche, gleich welcher Art, sind vorbehaltlich etwaiger nach Maßgabe von Ziffer 10 beschränkter Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
10.11 Der Käufer trägt die angemessenen Kosten einer unberechtigten Geltendmachung von Mängelrechten (z. B. wenn das Produkt nicht mangelhaft war); das Gleiche gilt, wenn BuR Lighting fälschlich Mängelrechte gewährt, ohne dazu verpflichtet zu sein.
10.12 Gewährleistungsansprüche gegen BuR Lighting stehen nur unserem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.
10.13 Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Käufers, falls die Waren an einen Verbraucher verkauft werden, bleiben unberührt. Solche Rückgriffsansprüche bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetz-lichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
11 Haftungsbeschränkungen
11.1 Bei leichtfahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet BuR Lighting nicht. Schadenersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Haftpflichtschäden wegen Warenverlust sind ebenfalls ausgeschlossen.
11.2 Bei sonstigen leichtfahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von BuR Lighting auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leichtfahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
11.3 Im Falle, dass BuR Lighting technische und planerische Angaben macht oder beratend tätig ist, gehören diese Auskünfte oder diese Beratungen insbesondere in Form von lichttechnischen Planungsleistungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang. Sie erfolgen unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
11.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung oder im Falle BuR Lighting zurechenbarer Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
11.5 Schadensersatzansprüche des Käufers verjähren in einem Jahr beginnend mit der Ablieferung der Ware. Das gilt nicht für Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung oder im Falle BuR Lighting zurechenbarer Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
12 Höhere Gewalt
Ist BuR Lighting aufgrund höherer Gewalt wie Mobilmachung, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Naturkatastrophen, Feuer oder anderer unvorhersehbarer und nicht durch BuR Lighting zu vertretende Umstände wie z. B. Streiks oder rechtmäßige Aussperrungen, Betriebs- oder Transportstörungen, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, Virus- und sonstiger Angriffe Dritter auf das IT-System von BuR Lighting, soweit diese trotz Einhaltung der bei Schutzmaßnahmen üblichen Sorgfalt erfolgten sowie mangelnder Belieferung durch Zulieferer an der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von BuR Lighting gehindert, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen jeweils um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, höchstens jedoch um drei Monate. Die genannten Umstände sind von BuR Lighting auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzugs eintreten. BuR Lighting wird dem Käufer den Beginn und das voraussichtliche Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
13 Eigentumsvorbehalt
13.1 Bis zur vollständigen Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung - einschließlich Zinsen und Kosten - behält sich BuR Lighting das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Käufer ist auf Anforderung von BuR Lighting zur besonderen Lagerung und Versicherung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware verpflichtet und hat BuR Lighting auf Wunsch hierüber Nachweis zu führen. Im Falle der Kaufpreistilgung im Scheck-/Wechselverfahren erlischt der Eigentumsvorbehalt von BuR Lighting nicht bereits mit der Einlösung des Schecks des Käufers sondern erst mit der Einlösung des letzten Refinanzierungspapiers.
13.2 Der Käufer ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verfügen. Er hat sich allerdings bis zur vollständigen Bezahlung seines Kaufpreisanspruchs das Eigentum vorzubehalten. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen und hat BuR Lighting von erfolgten Pfändungen Dritter oder sonstigem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich Nachricht zu machen.
13.3 Bearbeitet oder verarbeitet der Käufer von BuR Lighting gelieferte Ware oder verbindet er diese mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, so erfolgt die Be- oder Verarbeitung kostenlos für BuR Lighting. BuR Lighting erwirbt dementsprechend Eigentum oder Miteigentum im Anteil des BuR Lighting Produktes an der Gesamtwertschöpfung der durch Verarbeitung entstandenen Sache. Der Käufer verwahrt die neu entstandene Sache unentgeltlich für BuR Lighting. Bei Verarbeitung von BuR Lighting Waren mit Waren anderer Lieferanten durch den Käufer wird BuR Lighting anteilsmäßig Miteigentümer der neuen Sache. Soweit BuR Lighting Eigentümer oder Miteigentümer durch Be- oder Verarbeitung entstandener neuer Sachen wird, finden auch auf sie bzw. unseren Miteigentumsanteil die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung.
13.4 Der Käufer tritt uns bereits jetzt, aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt ihres Entstehens, die ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderungen ab. Wird die Vorbehaltsware nach Verbindung - insbesondere mit BuR Lighting nicht gehörenden Waren - weiterverkauft, so erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Verkaufswertes der BuR Lighting Vorbehaltsware. Ist die Drittschuld höher als die BuR Lighting Forderung, so geht die Forderung gegen den Drittkäufer nur insoweit auf BuR Lighting über, als es dem Wert der BuR Lighting Vorbehaltsware entspricht. Verbindet der Käufer die Vorbehaltsware mit Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an BuR Lighting ab.
13.5 Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug oder Verletzung der Pflichten nach o. a. Absatz 12.1 und 12.2 berechtigen BuR Lighting, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte wegen dieser Pflichtverletzung des Käufers. Zum Zwecke der Rücknahme der Vorbehaltsware darf BuR Lighting die Geschäftsräume des Käufers zu den üblichen Geschäftszeiten betreten.
13.6 Nach Rücknahme der Vorbehaltsware ist BuR Lighting nach im Voraus erklärter Androhung zu deren angemessener Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen, abzüglich angemessener Verwertungskosten.
13.7 Der Käufer ist verpflichtet, BuR Lighting unverzüglich schriftlich von sämtlichen Beschlagnahmen, Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter in Bezug auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen zu unterrichten. Darüber hinaus hat der Käufer gegenüber diesen Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, BuR Lighting die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den BuR Lighting entstandenen Ausfall.
13.8 Die dem Käufer aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer einschließlich der Saldo-Forderungen, die sich bei der Beendigung eines Kontokorrentverhältnisses ergeben, sowie die Rechte auf Kündigung eines solchen Kontokorrents und auf Feststellung der Salden tritt der Käufer schon jetzt sicherungshalber an BuR Lighting ab. Der Käufer bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Käufer ist berechtigt, die an BuR Lighting abgetretenen Forderungen für BuR Lighting beim Drittkäufer einzuziehen. Er hat aber die eingezogenen Beträge unverzüglich an BuR Lighting abzuführen. BuR Lighting behält sich das Recht vor, die Forderung auch unmittelbar beim Drittkäufer einzuziehen, der BuR Lighting zu diesem Zwecke namhaft zu machen ist. In diesem Fall hat der Käufer BuR Lighting die abgetretenen Forderungen bekannt zu geben und alle zum Einzug erforderlichen Auskünfte zu erteilen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
13.9 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Insbesondere hat er die Vorbehaltsware ausreichend zum Ersatzwert gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt aufzubewahren und sie als Eigentum von BuR Lighting zu kennzeichnen sowie die abgetretenen Forderungen in seinen Handelsbüchern als BuR Lighting zustehend zu bezeichnen.
13.10 Der Käufer hat angemessene Maßnahmen zu ergreifen und BuR Lighting umfassend dabei zu unterstützen, die Rechte von BuR Lighting nach dieser Ziffer 12 in dem Land entsprechend (ggf. durch andere Sicherungsmittel) zu schützen, in dem sich die Vorbehaltsware befindet.
14 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausge-schlossen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist auch insoweit ausgeschlossen, als die Gegenansprüche nicht auf demselben Vertrags-verhältnis beruhen.
15 Abtretung
Der Käufer darf die ihm in Verbindung mit Lieferungen obliegenden Rechte und Pflichten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BuR Lighting ganz oder teilweise abtreten. BuR Lighting ist die Abtretung der BuR Lighting in Verbindung mit Lieferungen obliegenden Rechte und Pflichten, insbesondere an verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG, erlaubt.
16 Urheberrecht, Geheimhaltung
16.1 Dem Käufer überlassene Unterlagen und Zeichnungen sowie von BuR Lighting erbrachte konstruktive Leistungen und Beleuchtungsvorschläge darf der Käufer nur für den vereinbarten Zweck verwenden. Ihm ist untersagt, sie ohne Zustimmung von BuR Lighting Dritten zugänglich oder zum Gegenstand von Veröffentlichungen zu machen.
16.2 Der Käufer ist ebenso wie BuR Lighting verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die durch die Geschäftsbeziehung wechselseitig bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Muster und ähnliche Gegenstände dürfen Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmung zulässig.
17 Datenschutz
Die Abwicklung der Geschäftsbeziehung wird durch elektronische Datenverarbeitung unterstützt. Demgemäß werden die Daten des Käufers (Anschrift, Lieferprodukte, Liefermengen, Preise, Zahlungen, Stornierungen, usw.) in automatisierten Dateien erfasst und bis zum Ende der Geschäftsbeziehung gespeichert. Von dieser Speicherung erhält der Käufer hiermit Kenntnis. Rechtsgrundlage: §§ 27 ff, 33 BDSG. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere aktuelle Datenschutzerklärung hin unter www.bur.lighting.
18 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
18.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch Wechselklagen, ist das für Lüdenscheid zuständige Gericht. BuR Lighting ist berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.
18.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen.
19 Käufer mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Auf Geschäfte mit Käufern, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, findet das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) Anwendung, soweit es nicht durch die nachstehenden Klauseln geändert oder ergänzt wird. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nicht.
19.1 BuR Lighting Angebote sind verbindlich, falls nicht ausdrücklich als freibleibend bezeichnet.
19.2 Die Lieferung erfolgt EXW gemäß Incoterms 2010.
19.3 Als Beschaffenheit der Ware gilt ausschließlich die vereinbarte Spezifikation. Es liegt in der Verantwortung des Käufers zu prüfen, ob die Ware für die von ihm gewünschten Zwecke geeignet ist.
19.4 Angaben von BuR Lighting in Wort, Schrift und sonstiger Form zur Eignung, einschließlich Anwendung, Verarbeitung und sonstiger Verwendung sowie eine technische Beratung von BuR Lighting erfolgen nach bestem Wissen, gelten jedoch nur als unverbindlicher Hinweis und befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der von BuR Lighting gelieferten Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke. Anwendung, Verarbeitung und sonstige Verwendung der Ware erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten von BuR Lighting und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers.
19.5 Der Vertrag kommt erst durch die Unterschrift des Käufers auf der BuR Lighting Proformarechnung zustande, die dann als Auftragsbestätigung gilt.
19.6 Das Eigentum an der Vertragsware geht erst nach deren vollständiger Bezahlung auf den Käufer über.
19.7 Bezahlungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, in Euro zu leisten. Zahlt der Käufer bei Fälligkeit nicht, so hat er ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank zu leisten und BuR Lighting die Kosten der Rechtsverfolgung zu ersetzen.
19.8 Werden die BuR Lighting technischen Datenblätter oder Bedienungshinweise nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, so entfallen Gewährleistung und Mängelhaftung. Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn der Käufer nachweist, dass der gerügte Mangel nicht auf diesen Umständen beruht.
19.9 Die gelieferte Ware ist unverzüglich zu untersuchen. Die Rüge der Vertragswidrigkeit der Ware ist unverzüglich zu erheben. In jedem Falle gilt für die Rüge der Vertragswidrigkeit auch bei versteckten Mängeln eine Ausschlussfrist von 6 Monaten ab Empfang der Ware.
19.10 Alle Ansprüche des Käufers wegen Vertragswidrigkeit der Ware verjähren in 6 Monaten, beginnend mit dem Tag der fristgerechten Rüge gem. Ziffer 18.9.
19.11 Ist die Ware nicht vertragsgemäß, so hat BuR Lighting abweichend von Art. 46 der Konvention das Recht, anstelle der Nachbesserung Ersatz zu liefern. In diesem Falle hat der Käufer BuR Lighting die vertragswidrige Ware zur Verfügung zu stellen.
19.12 Schadensersatz wegen Vertragswidrigkeit der Ware hat BuR Lighting nur zu leisten, wenn BuR Lighting hinsichtlich dieser Vertragswidrigkeit ein Verschulden trifft. Der Schadensersatzanspruch ist der Höhe nach beschränkt auf € 10.000,00.
19.13 Der Käufer ist ebenso wie BuR Lighting verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die durch die Geschäftsbeziehung wechselseitig bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Muster und ähnliche Gegenstände dürfen Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmung zulässig.
19.14 Dem Käufer überlassene Unterlagen und Zeichnungen sowie von BuR Lighting erbrachte konstruktive Leistungen und Beleuchtungsvorschläge darf der Käufer nur für den vereinbarten Zweck verwenden. Ihm ist untersagt, sie ohne Zustimmung von BuR Lighting Dritten zugänglich oder zum Gegenstand von Veröffentlichungen zu machen.
19.15 Die Unwirksamkeit einzelner dieser Klauseln berührt nicht die Rechtswirksamkeit des Vertrages im Übrigen.
19.16 Gerichtsstand ist der Sitz von BuR Lighting. BuR Lighting ist jedoch auch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Stand: 08 / 2024